IMU in Italien: Vollständiger Leitfaden für ausländische Eigentümer

Leitfaden zur IMU in Italien für deutsche Eigentümer: Alles über Zahlungspflichten, Berechnung, Strafen und wie Bassano & Partners bei Steuerfragen unterstützt.

Bassano & Partners

2/14/20251 min lesen

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Die IMU (Imposta Municipale Unica) ist eine Steuer auf Immobilienbesitz in Italien, die auch für ausländische Eigentümer gilt. Für deutsche Staatsbürger mit Immobilien in Italien ist eine korrekte Verwaltung entscheidend, um Strafen zu vermeiden.

Zahlungspflicht und Ausnahmen:
Jeder Immobilienbesitzer in Italien muss die IMU zahlen, mit Ausnahme der Hauptwohnsitze. Deutsche mit Wohnsitz in Italien können eine Befreiung beantragen, wenn sie ihren tatsächlichen Wohnsitz nachweisen.

Berechnung und Zahlung:
Die IMU basiert auf dem Katasterwert der Immobilie, mit je nach Gemeinde variierenden Sätzen. Die Zahlung erfolgt halbjährlich (Juni und Dezember) über das F24-Formular.

Strafen und Streitigkeiten:
Bei Nichtzahlung drohen Strafen zwischen 1,5 % und 30 % des geschuldeten Betrags, abhängig von der Verspätung. Steuerbescheide können zu Pfändungen oder Kontosperrungen führen. Einsprüche sind innerhalb von 60 Tagen vor der Provinzsteuerkommission möglich, ebenso wie Ratenzahlungen oder Berufung auf die fünfjährige Verjährung. Eine erfahrene Rechtsberatung ist entscheidend.

Individuelle Rechtsberatung:
Die Kanzlei Bassano & Partners bietet Unterstützung bei IMU, Befreiungen, Einsprüchen und Ratenzahlungen für deutsche Staatsbürger in Italien.

Kontaktieren Sie uns für eine zuverlässige Beratung auf Deutsch und Italienisch!